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DAS BLENDGUTACHTEN - WARUM?

Blendung allgemein

Der Anspruch eines Photovoltaikmoduls ist es, soviel Sonnenenergie wie möglich zu absorbieren, um diese in elektrische Energie umzuwandeln. Physikalisch ist jedoch eine hundertprozentige Absorption nicht möglich, sodass ein Teil des einfallenden Lichtes reflektiert wird. Treffen die reflektieren Strahlen nunmehr auf sensible Bereiche (Wohnobjekte, Verkehr) so ist mit einer Störwirkung in Abhängigkeit ihrer Intensität und Einwirkzeit zu rechnen. Diese Störwirkung wird als Blendung bezeichnet und wird nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen als Immission eingestuft. 

Ziel eines Blendgutachtens

Das Blendgutachten hilft Reflexionen bereits in der Planungsphase zu erkennen. Teure Sanierungsmaßnahmen können somit bereits im Vorfeld ausgeräumt werden. 

Blendung eines Photovoltaikparks

Blendfreie Module

Mit Veröffentlichung der ÖVE Richtline 11-3 ( Blendung durch Photovoltaikanlagen) im Jahr 2016 wurde der Fokus für Blendungen ausschließlich auf Photovoltaikmodule gelegt. Es galt ein strenger Grenzwert für die Absolutblendung von 10.000 cd/m², auf die Oberflächenbeschaffenheit wurde keine Rücksicht genommen.

Der ÖVE (Österreichischer Verband für Elektrotechnik) erkannte, dass Immissionen in jedem Anwendungsfall aufgrund der verwendeten Materialien im Einzelfall im Zusammenhang mit den Umgebungsbedingungen zu bewerten sind, und zog die Richtlinie im Dezember 2024 ersatzlos zurück. Er führt weiter aus, dass Blendung nicht nur Thema von PV-Anlagen sei. 

Neueste Forschungsergebnisse aus der Schweiz belegen, dass praktisch jede Oberfläche, wenn die Sonne flach darauf scheint und man fast in die Sonne schaut, blenden kann. Prof. Dr. Christof Bucher von der Berner Fachhochschule definiert ein PV-Modul als blendfrei (blendarm), solange es bei allen Lichteinfallswinkeln eine tiefere Leuchtdichte aufweist, als die hellste Oberfläche, die im Volksmund als blendfrei bezeichnet wird. (siehe Solar Update, 19. November 2024). Das Forschungsteam empfiehlt die hellsten aber in der öffentlichen Wahrnehmung nicht blendenden Oberflächen als Grenzwert für ein «blendfreies» PV-Modul zu verwenden. Dies wäre in diesem Fall weißer Putz oder helles Holz.

Grenzwert Blendung.JPG

Die vorige Grafik (Vortrag: Blendung an PV-Anlagen: Erfahrungen mit blendarmen Produkten, Prof. Dr. Bucher, Berner Fachhochschule, Solar Update, 19. November 2024) veranschaulicht den Ansatz einer geplanten Harmonisierung. Bauprodukte die sich im roten Bereich befinden sind generell störend blendend. Dazu gehören glasierte Ziegel, polierter Granit, Alu Blech spiegelnd, aber auch Standard Solargläser und unter bestimmten Winkeln auch PV-Module mit Deflect-Oberfläche.

Als sicher blendfrei (blendarm) gelten Produkte im grünen Bereich wie grau gestrichene Betonwürfel, bewitterte Ziegel, Schiefer natur, Holz in brauner Farbe aber auch spezielle PV-Module mit satinierter Oberfläche. 

Nachbarschaftsschutz

Rechtliche Grundlagen - Ein Auszug

§ 364 Abs. 2 des ABGB: Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen...

 

§74 Abs. 2 der GewO 1994: Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet oder betrieben werden, wenn sie wegen der Verwendung von Maschinen und Geräten, wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausstattung oder sonst geeignet sind,

2. die Nachbarn durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise zu belästigen

4. die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs an oder auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wesentlich zu beeinträchtigen

BERECHNUNGSVERFAHREN

Reflektionsberechnungen geschehen anhand modernster dem

Stand der Technik entsprechender Software. 

Als Beurteilungsgrundlage gilt das Werk "Medizinische Beurteilungsgrundlagen der Passiven Blendung" der Medizinischen Universität Wien

Ausbreitungsraster der reflektierten Sonnenstrahlen

Ersichtlichmachung der Blendzeiten

3D-Darstellung der Reflexionsprognose

3D-Grafik der Ausbreitungsprognose der Blendzeiten

Erforderliche Unterlagen zur Gutachtenerstellung

  • Beschreibung des Projektumfanges, des Zweckes und der geographischen Lage

  • Genordeter Lageplan (M1:1000), Detailpläne (M1:1000) und Schnitte mit Darstellung der im Nahbereich gelegenen Immissionsorte (Darstellung der einzelnen PV-Module, Anlagengebäude etc., geographische Koordinaten, Fußpunkthöhen und Anlagenhöhen über Adria

  • Angaben über die Situierung der PV-Anlage (Dachanlage - Flachdach bzw. Satteldach, Freilandanlage)

  • Technische Angaben zur PV-Anlage hinsichtlich Gesamtleistung, Paneele (Datenblätter, Größe, Leistung, Anzahl, Ausrichtung, Neigung)

KONTAKT

IB Rauter Umwelttechnik GmbH

DI Josef Rauter, BSc

9560 Feldkirchen 

Wimitzer Straße 5

ib-rauter (at) outlook.com

+43 (0) 650 - 3363007

DI Josef Rauter, BSc
Fabrikshalle mit großflächiger Photovoltaikanlage
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