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DAS BLENDGUTACHTEN - WARUM?

Blendung allgemein

Der Anspruch eines Photovoltaikmoduls ist es, soviel Sonnenenergie wie möglich zu absorbieren, um diese in elektrische Energie umzuwandeln. Physikalisch ist jedoch eine hundertprozentige Absorption nicht möglich, sodass ein Teil des einfallenden Lichtes reflektiert wird. Treffen die reflektieren Strahlen nunmehr auf sensible Bereiche (Wohnobjekte, Verkehr) so ist mit einer Störwirkung in Abhängigkeit ihrer Intensität und Einwirkzeit zu rechnen. Diese Störwirkung wird als Blendung bezeichnet und wird nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen als Immission eingestuft. 

Ziel eines Blendgutachtens

Das Blendgutachten hilft Reflexionen bereits in der Planungsphase zu erkennen. Teure Sanierungsmaßnahmen können somit bereits im Vorfeld ausgeräumt werden. 

Blendung eines Photovoltaikparks

Nachbarschaftsschutz

Rechtliche Grundlagen - Ein Auszug

§ 364 Abs. 2 des ABGB: Der Eigentümer eines Grundstückes kann dem Nachbarn die von dessen Grund ausgehenden Einwirkungen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung und ähnliche insoweit untersagen, als sie das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten und die ortsübliche Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigen...

 

§74 Abs. 2 der GewO 1994: Gewerbliche Betriebsanlagen dürfen nur mit Genehmigung der Behörde errichtet oder betrieben werden, wenn sie wegen der Verwendung von Maschinen und Geräten, wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausstattung oder sonst geeignet sind,

2. die Nachbarn durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise zu belästigen

4. die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs an oder auf Straßen mit öffentlichem Verkehr wesentlich zu beeinträchtigen

BERECHNUNGSVERFAHREN

Reflektionsberechnungen geschehen anhand modernster dem

Stand der Technik entsprechender Software. 

Als Beurteilungsgrundlage gilt die in Österreich anerkannte ÖVE Richtlinie R 11-3.

Ausbreitungsraster der reflektierten Sonnenstrahlen

Ersichtlichmachung der Blendzeiten

3D-Darstellung der Reflexionsprognose

3D-Grafik der Ausbreitungsprognose der Blendzeiten

Erforderliche Unterlagen zur Gutachtenerstellung

  • Beschreibung des Projektumfanges, des Zweckes und der geographischen Lage

  • Genordeter Lageplan (M1:1000), Detailpläne (M1:1000) und Schnitte mit Darstellung der im Nahbereich gelegenen Immissionsorte (Darstellung der einzelnen PV-Module, Anlagengebäude etc., geographische Koordinaten, Fußpunkthöhen und Anlagenhöhen über Adria

  • Angaben über die Situierung der PV-Anlage (Dachanlage - Flachdach bzw. Satteldach, Freilandanlage)

  • Technische Angaben zur PV-Anlage hinsichtlich Gesamtleistung, Paneele (Datenblätter, Größe, Leistung, Anzahl, Ausrichtung, Neigung)

KONTAKT

Ingenieurbüro Rauter

DI Josef Rauter, BSc

9560 Feldkirchen 

Wimitzer Straße 5

ib-rauter (at) outlook.com

+43 (0) 650 - 3363007

DI Josef Rauter, BSc
Fabrikshalle mit großflächiger Photovoltaikanlage
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