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DAS SCHALLGUTACHEN IM GENEHMIGUNGSVERFAHREN

Erneuerbare Energieerzeugung, insbesondere die Photovoltaik, ist von Natur aus mit schwankender Stromerzeugung verbunden. Um das Stromnetz zu entlasten, werden Batteriespeicher installiert, die zudem die Nutzung von Nachtstrom ermöglichen. Allerdings stellen die Lärmemissionen dieser Energiespeicher ein Konfliktpotential dar, da der entstehende Schall in der Nacht zu Belästigungen führen kann. Es ist wichtig diese Thematik im Vorfeld zu überprüfen, da sich ansonsten Sanierungsverfahren als sehr aufwendig gestalten.

Batteriespeicher vor Solarpark

Batteriespeicheranlagen können Schallleistungspegel von über 100 dB(A) erzeugen. Hauptsächlich dafür verantwortlich sind die im Speicher verbauten Kühlaggregate. Die Emissionen dieser Aggregate sind erfahrungsgemäß temperaturabhängig, sodass in den Sommermonaten mit erhöhter Lärmwirkung zu rechnen.

 

 Zum Schutze der Nachbarschaft in den Nachtstunden ist vor allem der ortsübliche Basispegel LA95 von Relevanz. Diese Kenngröße ist ein Maß für das Grundgeräusch, oder fachlich ausgedrückt der A-bewerte Schalldruckpegel der in 95% der Messzeit überschritten wird.

 

Das Forum Schall führt erläuternd in ihrem „Informationsblatt zum Lärmschutz im Nachbarschaftsbereich von Luftwärmepumpen“ aus, dass der Basispegel in ruhigen Wohngebieten zur Nachtzeit (22:00 – 06:00 Uhr) zwischen 20 und 25 dB liegt. Um Belästigungen zu vermeiden, wurde aus lärmmedizinischer Sicht in ÖAL-Richtlinie Nr. 6/18 festgelegt, dass Dauergeräusche, wie tief frequente Geräusche von zB. Luftwärmepumpen (vergleichbar mit Klimaanlagen), unter bzw. im Bereich des Basispegels liegen sollen. Aus diesem Grund wurde ein Zielwert von maximal 25 dB für die Nachtzeit im Außenbereich der nächstgelegenen Wohnnachbarn normiert.

Schallgutachten

Die IB Rauter Umwelttechnik GmbH unterstützt Sie bei der Einreichung ihres Projekts durch die Erstellung eines fundierten Gutachtens auf Basis der gültigen CNOSSOS-EU Industrie.

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